Bundesgerichtshof III. Zivilsenat - Geschäftsstelle - III ZB 89 /13 Schreibfehlerberichtigung In dem Leitsatz muss es unter c) in der dritten Zeile anstelle Schiedsabrede richtig Schiedseinrede heißen . Karlsruhe, 28.07 .2014 Bott, Ju stizhauptsekretärin als Urkundsbeamt in der Geschäftsstelle
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