ARCHIVES HISTORIQUES
DE LA COMMISSION
COLLECTION RELIEE DES
DOCUMENTS "COM"
COM (86) 019
Vol. 1986/0008
Disclaimer
Conformément au règlement (CEE, Euratom) n° 354/83 du Conseil du 1er février 1983
concernant l'ouverture au public des archives historiques de la Communauté économique
européenne et de la Communauté européenne de l'énergie atomique (JO L 43 du 15.2.1983,
p. 1), tel que modifié par le règlement (CE, Euratom) n° 1700/2003 du 22 septembre 2003
(JO L 243 du 27.9.2003, p. 1), ce dossier est ouvert au public. Le cas échéant, les documents
classifiés présents dans ce dossier ont été déclassifiés conformément à l'article 5 dudit
règlement.
In accordance with Council Regulation (EEC, Euratom) No 354/83 of 1 February 1983
concerning the opening to the public of the historical archives of the European Economic
Community and the European Atomic Energy Community (OJ L 43, 15.2.1983, p. 1), as
amended by Regulation (EC, Euratom) No 1700/2003 of 22 September 2003 (OJ L 243,
27.9.2003, p. 1), this file is open to the public. Where necessary, classified documents in this
file have been declassified in conformity with Article 5 of the aforementioned regulation.
In Übereinstimmung mit der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 des Rates vom 1.
Februar 1983 über die Freigabe der historischen Archive der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABI. L 43 vom 15.2.1983,
S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1700/2003 vom 22. September 2003
(ABI. L 243 vom 27.9.2003, S. 1), ist diese Datei der Öffentlichkeit zugänglich. Soweit
erforderlich, wurden die Verschlusssachen in dieser Datei in Übereinstimmung mit Artikel 5
der genannten Verordnung freigegeben.
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
K0M(86) 19 endg.
Brüssel, den 24 Januar 1
ZEHNTE MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT
betreffende das Programm für die Verwendung der Mittel aus der Mitverant
wortungsabgabe im Milchsektor für das Milchwirtschaftsjahr 1986/87
K0MC86) 19 endg.
Zehnte Mitteilung an den Rat betreffend das Programm für
die Verwendung der Mittel aus der Mitverantwortungsabgabe
im Milchsektor für das Milchwirtschaftsjahr 1986/87
1. Nach Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1079/77 des Rates hat die
Kommission dem Rat das Programm der Hassnahmen mitzuteilen, die sie zur
Verwendung der Mittel aus der Mitverantwortungsabgabe zu ergreifen
beabsichtigt. Die vorliegende Unterlage enthält somit die Vorschläge der
Kommission für die Zuteilung der Mittel aus der Mitverantwortungsabgabe
von 2 % des Richtpreises für das Milchwirtschaftsjahr 1986/87. In seinen
Preisböschlüssen für das Milchwirtschäf tsjahr 1986/87 hat der Rat zudem
festgelegt, dass der Absatz zusätzlicher von ihm gebilligter Mengen durch
erhöhte Beiträge aus den Mitteln der Mitverantwortungsabgabe finanziert
werden sollen.
2. Allgemeine Ausrichtung
Nach der Verordnung (EWG) Nr. 1079/77 sollten in Verbindung mit der
Mitverantwortungsabgabe spezifische Massnahmen zur Erweiterung der Märkte
innerhalb und ausserhalb der Gemeinschaft und zur Erforschung neuer
Absatzmöglichkeiten und verbesserter Erzeugnisse vorgesehen werden. Auch
nach Meinung der Vertreter der Erzeuger und Verarbeiter sind solche
Massnahmen für die langfristige Marktentwicklung erforderlich. In
Anbetracht der derzeitigen Marktlage sind ferner weitere Massnahmen
vorgesehen worden, insbesondere zum Absatz der Lagerbestände. Auch hier
haben die Vertreter der Erzeuger beträchtlich zur Anregung und
Formulierung von Prioritäten beigetragen. Die bisher finanzierten
Massnahmen erwiesen sich als erfolgreich bei der Aufrechterhaltung des
Absatzes von Milch und Milcherzeugnissen in der Gemeinschaft und gaben der
dortigen Milchwirtschaft Gelegenheit, Absatzmöglichkeiten in Drittländern
zu nutzen.
Die Gemeinschaft führt also ein langfristiges Marktunterstützungsprogramm
durch und weist jetzt noch Bestände, vor allem bei Butter, auf, die eine
Fortsetzung der derzeitigen Absatzmassnahmen angemessen erscheinen
lassen. Erzeuger und Verarbeiter werden weiterhin einen wichtigen Beitrag
bei der Festlegung vorrangiger Massnahmen Ün Rahmen der Mitverantwortung
zu leisten haben.
- 2 -
3. Hiichwirfcschaftsjafar 1985/86
Nach der Neunton Mitteilung an den Rat (ROM (84) 675 endg. vom
4, Dezember 1984) beläuft sich das geschätzte Aufkommen im
Milchwirtschaftsjahr 1984/85 auf 545 Mio ECU. Die für das
Milchwirtschaftsjahr 1985/86 vorgeschlagenen Massnahmen belaufen sich auf
545 Mio ECU und entsprechen damit dem verfügbaren Aufkommen.
4. In der Siebenten Mitteilung (KOM (83) 33 endg. vom 9. Februar 1983) hat die
Koiranission erklärt, dass es dringend notwendig ist, "die gemeinschaftlichen
Absatzmassnahmen in der Gemeinschaft fortzuführen und zu verstärken durch
Einführung von Sonderverkäufen von Magermilchpulver in anderen Sektoren als
Kälberfutter, sofern die Bestandsentwicklung dies notwendig macht”.
Aufgrund verstärkter Absatzmassnahmen und rückläufiger Produktion haben die
Lagerbestände ein normales Niveau erreicht; daher kann auf diesbezügliche
Massnahmen verzichtet werden.
5. Die Magermilchpulverbestände in der öffentlichen Lägerhaltung sind im Juli
1985 auf 391.000 t zurückgegangen und betragen jetzt (10. Oktober 1985)
493.462 t. Die öffentlichen und privaten Butterbestände übersteigen
wiederum 1 Mio t, wie aus nachstehenden Zahlen hervorgeht.
Interventionsbestände
•
•
•
·.
*
·*
Magermilch
pulver
Butter
öf feritl i : ; . . . :..
Tonnen
privat
♦
: 11
: 10
•
okt.
Okt.
1984
1985
885 630
493 462
1 031 683 :
980 319 :
214 957
217 613
Im Kalenderjahr 1983 wurden gemäss den Beihilferegelungen für den Absatz
von Magermilchpü1ver aus öffentlichen Beständen zur Verfütterung an
Schweine und Geflügel (Verordnungen (EWG) Nr. 368/77 und Nr. 443/77)
451.000 t verkauft, 1984 waren es 563.000 t und zwischen dem 1. Januar und
31. Juli 1985 weitere 258.422 t. Der durchschnittliche Verkaufspreis
belief sich auf 20 bis 28 ECU/100 kg, verglichen mit dem Interventionspreis
von 174,04 ECU/100 kg. Vom Zeitpunkt der Wiedereinführung im Juni 1983 bis
Juni 1984 wurden zusätzlich 83.704 t frisches Magermilchpulver im Rahmen
der Verordnung (EWG) Nr. 1844/77 verbilligt. Die Beihilfe schwankte
zwischen 115 und 131 ECU/100 kg. Seit Juli 1984 wird diese Regelung nicht
mehr angewandt.
Zusätzliche Butterverkäufe werden ebenfalls im Rahmen besonderer:Massnahmen
für den Absatz zu herabgesetzten Preisen gefördert. Diese umfassen den
verbilligten Verkauf an die Backwaren- und Speiseeisindustrie. 1983
beliefen sieh die Butterverkäufe für die Herstellung von Backwaren im
Rahmen der Verordnungen (EWG) Nr. '1932/81 (Marktbuttar) und (EWG) Nr.
262/79 (Interventionsbutter) auf' insgesamt 135.250 t; 1984 waren es
,152.500 t. Bis Ende Juni 1985 wurde zusätzlich 132,000 t Butter
abgesetzt. Die’Butterverkäufe an die Backwarenindustrie im'Rahmen diessr
Regelung waren vielversprechend, während bei den Verkäufen an die .
Speiseeisindustrie ein weniger günstiges Ergebnis' zu verzeichnen war:·
•47.000 t im Jahre 1983, 34.000 t im Jahre 1984 und bis Juni 1985 würden
.33.765 t verkauft. 1984 belief sich di® Beihilfe gemäss der Verordnung-'
(EWG) Nr. 1932/81 auf 190 ECU/100 kg für die Backwarenindustrie und
105 ECU/100 kg für di® Speiseeisindustrie. Im Juni 1985''würden, diese ,
Beihilfen auf 178,50 bzw. 118,50 ECU/100 kg festgesetzt.
- 3 -
Für den verbilligten Verkauf von Butterfett gibt es noch andere Massnahmen
(z.B. an die Streitkräfte, die Empfänger einer Sozialbeihilfe, gemeinnützige
Organisationen), diese werden jedoch nicht aus der Mitverantwortungsabgabe
finanziert.
Der gegenwärtige Lagerbestand erfordert eine Fortsetzung der besonderen
Absatzregelungen für Butterfett. Voraussichtlich werden 1985 etwas höhere
Mengen Verkauft werden. Aufgrund der zweiten Verringerung des
Interventionspreises zu Beginn des Milchwirtschaftsjahres 1985/86 wird die
Beihilfe für Butter etwas niedriger liegen.
6. Ausgabenprogramm für das Milchwirtschaftsjahr 1986/87
(i) Verkaufsförderung und Werbung in der Gemeinschaft
Das Verkaufsförderungsprogramm wird von den Erzeugern und Verarbeitern
weitgehend unterstützt, um insbesondere den menschlichen Verbrauch von
Milcherzeugnissen bestmöglich zu steigern. Zur Finanzierung der
Fortsetzung dieser Massnahmen im Milchwirtschaftsjahr 1986/87 wird
unter Berücksichtigung der Gesamthaushaltslage im Milchsektor
vorgeschlagen, 25 Mio ECU bereitzustellen. Dabei ist ab dem neuen
Milchwirtschaftsjahr Spanien mitzuberücksichtigen.
Für Verkaufsförderungsmassnahmen von Butter sind mindestens 25 % des
Betrages von 25 Mio ECU vörzusehen.*) Der Rat hat wiederum eine
Senkung des Butterpreises für 1985 beschlossen, und aus dieser Senkung
sollte grösstmöglicher Nutzen gezogen werden.
(ü ) Massnahmen zur Einführung von Butterschmalz
Es wird vorgeschlagen, 5 MECU bereitzustellen, um die revidierte
Absatzmassnahme für Butterschmalz in der^ ganzen Gemeinschaft zum
Anlaufen zu bringen.
(iii) Forschung in der Gemeinschaft
Angesichts der gewonnenen Erfahrungen erscheint es angebracht, die
Forschungsmassnahmen im Bereich Milch und Milcherzeugnisse in der
Gemeinschaft wiedereinzuführen. Folglich wird vorgeschlagen, 10 Mio
ECU bereitzustellen.
*) Die Vertreter der Erzeuger und Verarbeiter bedauern, dass die Kommission wegen
der Ratsbeschlüsse nur einen Betrag von 25 Mio ECU für die Verkaufsförderung
innerhalb der Gemeinschaft Vorschlägen konnte. Dies bedeutet einen nominalen
Rückgang um 28,6 % gegenüber den in der vorhergehenden Mitteilung zugewiesenen
Mitteln. Dieser Rückgang wircl ausserdem durch die Beteiligung Spaniens bei
diesem Programm verschärft. Folglich wird der Rückgang in den verschiedenen
Mitgliedstaatan tatsächlich rund 35 % erreichen.
Die Vertreter der Erzeuger und Verarbeiter, die davon überzeugt sind, dass di©
Beibehaltung- •de»'.'internen Verbrauchs an Milch- und. Milcherzeugnissen eine
fortgesetzte Anstrengung auf dem Gebiet der Verkaufsförderung und .Werbung
- erfordert', -sind daher der Meinung, dass die Reduzierung der dem Programm für
Verkaufsförderung-und'Werbung zugewiesensn Mittel die'Wirksamkeit dieser
Massnahmen herabsetzfe.
— & ~-
tiv} v ;-acu«R der Hllchcmalität
fs wird vorgeschlagen,'zur Verbesserung der Milchqualltät im
Miichwirtschaftsjahr 1986/87 weiter® 5 Mio ECU zur Verfügung zu
stellen, die den Grundlagen der Verordnung (EWG) Nr, 283/84
entsprechend einzusetzen sind. Es besteht Einverständnis darüber,
dass damit dies Programm zur Verbesserung dar Milchqualität beendet
wird.
(v) Schulmilch
Im Milchwirtschaftsjahr 1986/87 sollte die volle Auswirkung des
neuen Schulmilchprogramms klar ersichtlich sein; die
Milchlieferungen an die Schulen werden auf über 3Q0.000 t
geschätzt. Bei einer Beihilfe von 34,80 ECU/100 kg Vollmilch
dürften sich die Gesamtkösten auf 105 Mio ECU belaufen. Nachdem in
einigen Mitgliedstaaten tailentrahmte Milch in schulen verteilt
wird,, macht es die finanzielle Beteiligung aus der
Mitverantwortungsabgabe in Höhe von 75 % erforderlich, dass für
diese Massnahmen 75 Mio ECU zugewiesen werden.
(vi) Butterfett für Speiseeis
Für das Milchwirtschaftsjahr 1986/87 wird die zu verwendende Menge
auf 63.000 t ansteigen. Es wird daher vorgeschlagen, für diese
Massnahme 50 Mio ECU bereitzustellen.
(vii) Butterfett für Backwaren
Die Butterverkäufe zur Herstellung von Backwaren im^Rahmen, der
Verordnungen (EWG) Nr. 1932/81 und (EWG) Nr. 262/79 beliefen sich
1984 auf insgesamt 152.500 t. Die Beihilfe beläuft sich seit Juni -
1985 auf 178,50 ECU/100 kg. Es wird vorgeschlagen, die Hälfte der
Beihilfe für eine zusätzliche Menge von 135.000 t aus dem Aufkommen
aus der Mitverantwortungsabgabe zu finanzieren. Für diese
Massnahme sind deshalb 125 Mio ECU anzusetzen.
(viii) Butterreinfett
Die zur Verarbeitung zu Butterreinfett zum Kochen und Backen zu
verkaufenden Mengen an Interventionsbutter sind im ersten Jahr auf
40.000 t zu veranschlagen. Die Gesamtkosten werden sich auf rund
90 Mio ECU belaufen, wovon zwei Drittel aus der
Mitverantwortungsabgabe finanziert werden. Folglich sind für diese
-Massnahme 60 Mio ECU bereitzustellen.
(ix) Sonstige Absatzmassnahmen
Di© Ausgaben für diese Massnahmen werden auf mehr als 650 Mio ECU
geschätzt, von denen 140 Mio ECU aus den Mitteln aus der
Mitverantwortungsabgabe finanziert werden sollen.
(x) Reserve
Es wird vorgeschlagen, eine Reserve von 15 Mio ECU
zurückzubehalten, die besonderen Programmen zugewiesen werden 'kr\·.
wenn die 'Marktentwicklung- zusätzliche Mittel verlangt oder ■i·“"'·
der Laufzeit des Programms.andere Bedürfnisse auftreten.
- 5 -
7. Für das Milchwirtschaftsjahr 1986/87 wird also folgendes Programm
spezifischer Massnahmen vorgeschlagen:
Vorgeschlagene Massnahmen und Zuweisungen für das
Milchwirtschaftsjahr 1986/87
M a s s n a h m e n Zuweisung in
Mio ECU
1. Verkaufsförderung in der Gemeinschaft 25.Q
2. Massnahmen zur Einführung von Butterschmalz 5.0
3. Forschung in der Gemeinschaft 10.0
4. Verbesserung der Milchqualität 5.0
5. Schulmilch 75.0
6. Butterfett für Speiseeis 50.0
7. Butterfett für Backwaren 125.0
8. Butterreinfett 60.0
9. Sonstige Absatzmassnahmen 140.0
10. Reserve 15.0
I N S G E S A M T 510.0
Dieses Programm ist mit den Einnahmen aus dem Milchwirtschaftsjahr 1985/86
zu vergleichen, die sich auf 510 Mio ECU belaufen.
8. Die Anwendung der in dieser Mitteilung enthaltenen Vorschläge wird sowohl
von der Martkentwicklung als auch von der weiteren Haushaltslage abhängen.
ANHANG I
STELLUNGNAHME
des Beratenden Ausschusses für Milch und MiUherzeugnisse
(ergangen auf der Sitzung vom 26. November 1985)
Der Ausschuss erklärt sich in vollem Umfang mit dem Wortlaut der
Mitteilung einverstanden und gibt folgende Bemerkungen ab:
1. Die landwirtschaftlichen Erzeuger (COPA) bitten darum, den
letzten Satz der Fußnote zu Absatz 6 (i) wie folgt zu ändern:
"Die Vertreter der Erzeuger und Verarbeiter sind davon über
zeugt, daß zur Beibehaltung des innergemeinschaftlichen Ver
brauchs von Milch und Milcherzeugnissen fortlaufende Anstren
gungen auf dem Gebiet der Verkaufsförderung und Werbung not
wendig sind. Sie vertreten daher die Auffassung, daß die
Bereitstellung von Finanzmitteln für Maßnahmen zur Verkaufs
förderung und Werbung auf einem der vorhergehenden Mitteilung
vergleichbaren Niveau die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen
erhöht hätte."
2. Der Einzelhandel (UNECOLAIT) vertritt die Auffassung, daß
5 MECU für die Einführung von Butterschmalz unzureichend
sind.
3. Die Vertreter der Verbraucher, die an der Sitzung teiInahmen,
erklären, sich dieser Stellungnahme nicht anschließen zu können,
da sie vorher nicht konsultiert wurden.
ANHANG II
EI nnahmen au» derMItverantwortunosaboabe fPr
Milch und deren Verwendung nach beschlossenen Massnahmen
In Mio ECU
■i— rr-
Massnahmen
A. Einnahmen aus dar
Abgabe (I)
1977
ab
16.9.
"27
,24,1
1978 1979 1980 i 1981
196,1 : 94,2 222,9 478,9
1982
957,3
1983 : 1964
927,4 : 699,7
B. Gesamtausgaben
a) Ml Ich an Schüler
(VO/1080/77)
b) Butter zur Her
ste 11 ung von
Speiseeis
(VO/232/75,
VO/262/79, VO/1932/81)
e) Butter zur Her
stellung von
Backwaren
(VO/262/79, VO/1932/81
VO/442/84)
d) ButterreInfett
zum Direktver
brauch
(VO/349/73, VO/649/78)
a) Varkaufsförde
rung, Werbung
Marktforschung
innerhalb der
Gemeinschaft
(VQ/723/78)
I) Erforschung der
Mlrkte außerhalb
der Gemeinschaft
(VO/1993/70,VO/1024/7·)
g) Verbesserung der
MlIchqualItÄt
(V0/I27I/78)
h) Absatz für die
Schweine- und
Gef lügeIfütterung
(VO/368/77,
443/77, 1844/77)
o
i ) Finanzierung ·
vordringL Maßnahmen :
. 11'5
i 7,5
93,4
. 10,3
28,9
4^
10,1
2)
16,6
2),
102.7 ■
HO,3
30,-
23$
109,4
45,7
24,-
117,1
41.4
24.4
197,7
49,1
22,6
2)
3,6 5,1 7,3 5,7
37,4
2)
26,6 35,2 29,6
15,5
2)
8,- 6 ,8 6,5
8 8 ,2
16,1: 113,5 : 361,4 I 339,6
335,1
59,8
30,9
5,4
550,6
88,3
28,4
125,7
7,4
60,- 51,6
10,6
2)
168,4
2)
193,2
11,7
237,5
149,1
(1) Ohne die MittelÜbertragungen von einem auf das folgende Haushaltsjahr.
(2) rev.
Quelle: KOM (85) 492 endg. (ergänzt)
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