BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 135/07 vom 10. M344rz 2008 in dem Rechtsstreit - 2 - Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 10. M344rz 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Kraemer, Dr. Strohn, Caliebe und Dr. Reichart beschlossen: Die Beschwerde der Kl344gerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 23. Zivilsenats des Kammergerichts vom 7. Mai 2007 wird zur374ckgewiesen, weil keiner der im Gesetz (247 543 Abs. 2 ZPO) vorgese-henen Gr374nde vorliegt, nach denen der Senat die Revision zulassen darf. Der Rechtsstreit der Parteien hat weder grunds344tzliche Bedeutung, noch erfordert er eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Die Ver-fahrensr374gen hat der Senat gepr374ft und f374r nicht durchgreifend erachtet. Das Berufungsurteil ist jedenfalls deshalb richtig, weil insbesondere we-gen der nach den Feststellungen des Berufungsgerichts der Beklagten erst nachtr344glich bekannt gewordenen - aus dem Bericht der C. vom 28. April 2003 hervorgehenden - erheblichen wirtschaftlichen Schwierig-keiten der Mitgesellschafterin O. GmbH & Co. KG und unter Ber374cksichti-gung des sich aus der gesamtschuldnerischen Au337enhaftung ergebenden Haftungsrisikos f374r die Beklagte ein wichtiger Grund vorlag, die Zustim-mung zur Abgabe des Gesamtangebots - ohne die geforderte Absiche-rung durch ihre Mitgesellschafter - zu verweigern. Darauf, dass das Beru-fungsgericht au337erdem die Kausalit344t einer Pflichtverletzung der Beklag-ten f374r einen - der Kl344gerin entstandenen - Schaden ohne Rechtsfehler verneint hat, kommt es deshalb nicht mehr an. - 3 - Von einer weiteren Begr374ndung wird gem344337 247 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO abgesehen. Die Kl344gerin tr344gt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (247 97 ZPO). Streitwert: 1.000.000,00 200 Goette Kraemer Strohn Caliebe Reichart Vorinstanzen: LG Berlin, Entscheidung vom 27.10.2005 - 95 O 25/04 - KG Berlin, Entscheidung vom 07.05.2007 - 23 U 31/06 -
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