ECLI:DE:BGH:2017:260717BIIZR139.16 .0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 139/16 vom 2 6 . Juli 2017 in dem Rechtsstreit - 2 - Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2 6 . Juli 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Drescher, die Richter Wöstmann, Born, Dr. Bernau und die R ichterin Grüneberg beschlossen: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der R e- vision in dem Endurteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesg e- richts München vom 1 9. April 2016 wird auf seine Kosten ve r- worfen. Streitwert: b is 4.000 Gründe: 1. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO erforderliche Mindestbeschwer nicht erreicht wird. Der Kläger hat nicht glaubhaft gemacht, dass der Wert des Beschwerdegegenstands für das beabsichtigte Revisionsverfahren den Wert von 20.000 Beanstandet der Kläger die Streitwertfestsetzung in erster und zweiter Instanz nicht, so kann er im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grun d- sätzlich nicht mehr mit Einwänden gegen die Wertfestset zung gehört werden. Insbesondere ist es ihm verwehrt, die für die Bewertung des erhobenen A n- spruchs in den Vorinstanzen gemachten Angaben im Verfahren der Nichtzula s- sungsbeschwerde zu berichtigen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (vg l. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - II ZR 13/15, juris Rn. 6 mwN; MünchKommZPO/Wöstmann, 5. Aufl., § 3 Rn. 15b mwN). 1 2 - 3 - So liegt der Fall hier. Der Kläger hat in der mündlichen Verhandlung vom 16. März 2016 seine zuletzt gestellten Anträge mit 35.000 2 und mit 15.000 wertet. Das Oberlandesgericht hat den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 50.000 Angaben des Klägers für die Anträge zu 1 und 3 übernommen. Der Kläger wendet sich nur noch gegen die teilweise Abweisung des Antrags zu 3. Da mit kann seine Beschwer 15.000 2. Der Streitwert wird auf bis zu 4.000 von jeweils 7.500 b- gewiesenen Antrag zu 3 ein Teilwert von nicht mehr als 4.000 Drescher Wöstmann Born Bernau Grüneberg Vorinstanzen: LG München I, Entscheidung vom 25.07.2014 - 22 O 25649/13 - OLG München, Entscheidung vom 19.04.2016 - 13 U 3141/14 - 3 4
Full & Egal Universal Law Academy