BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 150/08 vom 20. April 2009 in dem Rechtsstreit - 2 - Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 20. April 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Kraemer, Dr. Strohn, Caliebe und Dr. Reichart beschlossen: Die Beschwerde der Beklagten zu 4 und 5 gegen die Nichtzulas-sung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlan-desgerichts M374nchen vom 7. Mai 2008 wird zur374ckgewiesen, weil keiner der im Gesetz (247 543 Abs. 2 ZPO) vorgesehenen Gr374nde vorliegt, nach denen der Senat die Revision zulassen darf. Der Rechtsstreit der Parteien hat weder grunds344tzliche Bedeutung, noch erfordert er eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Die verfehlte Ansicht des Berufungsgerichts, bei der Schadenser-satzforderung des Kl344gers handele es sich um negative Wer-bungskosten, die der Einkommenssteuer unterworfen seien, so dass ein Vorteilsausgleich ausscheide, ist nicht entscheidungser-heblich. Denn eine Anrechnung der Steuervorteile im Wege des Vorteilsausgleichs kommt deshalb nicht in Betracht, weil der Kl344-ger nach seinem unwidersprochenen Vortrag bei richtiger Beleh-rung eine andere Beteiligung gezeichnet h344tte, die ihm dieselben Steuervorteile verschafft h344tte. Im 334brigen l344uft die Argumentation der Nichtzulassungsbeschwerde zur Verj344hrung und zum Mitver-schulden darauf hinaus, dass es sich der Kl344ger selbst zurechnen lassen m374sse, dass er sich von dem Beklagten zu 4 hat t344uschen lassen. - 3 - Der Senat hat die Verfahrensr374gen gepr374ft und f374r nicht durchgrei-fend erachtet. Von einer weiteren Begr374ndung wird gem344337 247 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO abgesehen. Die Beklagten zu 4 und 5 tragen die Kosten des Beschwerdever-fahrens (247 97 ZPO). Streitwert: 379.482,53 200 Goette Kraemer Strohn Caliebe Reichart Vorinstanzen: LG M374nchen I, Entscheidung vom 16.10.2007 - 3 O 17202/05 - OLG M374nchen, Entscheidung vom 07.05.2008 - 7 U 5475/07 -
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