BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 178/12 vom 20. Dezember 2012 in de m Rechtsstreit - 2 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Dezember 2012 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dr. Herrmann, Hucke, Tombrink und Dr. Remm ert beschlossen: Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der R e- vision in dem Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 24. April 2012 - 3 U 1535/11 - wird auf ihre Kosten verworfen, weil die Beschwerde nicht innerhalb d er gesetzlichen Frist eingereicht worden ist (§§ 544 Abs. 1 Satz 2, 97 Abs. 1 ZPO). Das Berufungsurteil ist dem Prozessbevollmächtigten der Bekla g- ten, Rechtsanwalt S . , am 27. April 2012 und der weiteren Prozessbevollmächtigten der Beklagten, Rech tsanwältin B . , am 2. Mai 2012 zugestellt worden. Haben sich für eine Partei mehrere Prozessbevollmächtigte bestellt, ist für den Lauf der Frist die erste Zustellung maßgebend (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1990 - VI ZR 105/90, BGHZ 112, 345, 347; Zöl ler/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 172 Rn. 9; jew. mwN). Danach lief die Beschwerdefrist gemäß § 544 Abs. 1 Satz 2 ZPO vorliegend am 29. Mai 2012 ab. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist jedoch erst am 4. Juni 2012 eingegangen. Soweit die Beklagte mit Schriftsat z vom 19. Dezember 2012 ge l- tend macht, die Anwaltskanzlei B . habe damit, dass sie sich mit Schriftsatz vom 1. März 2012 als weitere Prozessbevollmäc h- tigte der Beklagten angezeigt habe, gleichzeitig zu erkennen g e- - 3 - geben, dass das Mandat zu Herrn Recht sanwalt S . beendet sei, dieser sei auch im Folgenden nicht mehr in Erscheinung g e- treten, ist dies in mehrfacher Hinsicht unrichtig. Eine Anzeige als "weitere" Prozessbevollmächtigte lässt das Mandat des bisherigen Prozessbevollmächtigten unberührt. Zudem ist Rechtsanwalt S . ausweislich des Protokolls der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht vom 13. März 2012 noch an diesem Tag für die Beklagte aufgetreten. Schlick Herrmann Hucke Tombrink Remmert Vorinstanzen: LG Weiden i.d. OPf., Entscheidung vom 20.07.2011 - 13 O 25/11 - OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.04.2012 - 3 U 1535/11 -
Full & Egal Universal Law Academy