BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z R 223/13 vom 9. Juli 2015 in dem Rechtsstreit - 2 - Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juli 2015 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter Dr. Kirchhoff, Prof. Dr. Koch, Dr. Löffler u nd Feddersen beschlossen: Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Rev i- sion in dem Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Mü n- chen vom 12. Dezember 2013 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat , die auf die Ve r- letzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicher ung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rev i- sionsgerichts auch im Übrigen nicht erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der R e- vision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 12. Dezember 2013 wird zurückgewiesen. Die B e- schwerde ist unzulässig. Der Wert der von der Beklagten mit einer Revision geltend zu machenden Beschwer übersteigt zwanzigta u- send Euro nicht (§ 26 Nr. 8 ZPO, §§ 544, 97 Abs. 1 ZPO). Im Ü b- rigen wäre die Beschwer de der Beklagten a uch unbegründet. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, die auf die Ve r- letzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen greifen nicht durch und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung e i- ner einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts auch im Übrigen nicht (§ 543 Abs. 2 Satz 1 - 3 - ZPO). Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen. Die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 9/10 und di e Beklagte zu 1/10 (§ 97 Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Streitwert: 150.000 Büscher Kirchhoff Koch Löffler Feddersen Vorinstanzen: LG München I, Entscheidung vom 22.03.2012 - 4 HKO 15218/11 - OLG München, Entscheidung vom 12.12.2013 - 6 U 1638/12 -
Full & Egal Universal Law Academy