nachträglicher Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 426 Lässt sich ein GmbH - Gesellschafter von der Bank einen Darlehensrückzah - lungsanspruch gegen die Gesellschaft abtreten, für den die Gesellschafter in einem begrenzten, insgesamt die Höhe der Forderung nicht erreichenden Umfang die persönliche Haftung übernommen haben, kann er seine Mitgesellschafter in voller Höhe ihrer jeweiligen Mithaft auf Zahlung in Anspruch nehmen. BGH, Urteil vom 5. April 2011 - II ZR 279/08 - OLG Düsseldorf LG Düsseldorf
Full & Egal Universal Law Academy