BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 351/12 vom 18. August 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der II . Zivilsenat des Bundesgerichtsh ofs hat am 18. August 2014 durch d en Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann , d ie Richter in Dr. Reichart und die Richter Dr. Drescher, Born und Sunder beschlossen: An dem mit Beschluss vom 8. Juli 2014 für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren festgesetz ten Streitwert wird festgehalten. Gründe: Eine Änderung des Streitwerts für das Nichtzulassungsbeschwerdeve r- fahren (§ 63 Abs. 3 Nr. 1 GKG), wie sie der Prozessbevollmächtigte der B e- schwerdegegner aus eigenem Recht anregt, ist nicht veranlasst. Der Senat hat die Klageanträge zu 1 und 2, die das gleiche wirtschaftl i- bewertet. Damit ist auch der auf Freistellung von den Verbindlichkeiten der G e- sellschaft gerichtete Feststellungsantrag des Klägers (Klageantrag zu 2) ang e- messen erfasst (§ 3 ZPO). Zwar betragen die Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber der Deutschen Bank nach Angabe der Beklagten in s- l- lungsantrag in seinem Sinne geklärt wissen wollte, betraf a ber nur die Mitha f- tung des Klägers nach Maßgabe seiner Beteiligung an der Gesellschaft. Den bei einer überproportionalen Inanspruchnahme des Klägers durch die Drittglä u- 1 2 - 3 - bigerin bestehenden Ausgleichsanspruch des Klägers haben die Beklagten nicht in Zweifel gezogen. Die für einen Befreiungsantrag geltenden Bewertungsregeln lassen sich auf den hier zu beurteilenden Feststellungsantrag nicht ohne weiteres übertr a- gen. Davon abgesehen wird auch für den auf Befreiung gerichteten Leistung s- antrag eines Gesamtschu ldners gegen den anderen verbreitet angenommen, dass nur der Anteil des Klägers an der Gesamtschuld im Innenverhältnis anz u- setzen sei ( Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § m- ZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 3 Rn. 73; Musielak/Heinrich, ZP O, 11. Aufl., § 3 Rn. 224). 3 - 4 - Hinsichtlich des Klageantrags zu 3 ist auf das Interesse des Klägers an der Aufstellung und dem Erhalt der dort bezeichneten Abschlussrechnungen abzustelle Bergmann Reichart D rescher Born Sunde r Vorinstanzen: LG Gera, Entscheidung vom 06.06.2011 - 4 O 302/10 - OLG Jena, Entscheidung vom 25.10.2012 - 1 U 466/11 - 4
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