BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 354/02 vom 19. Juli 2004 in dem Rechtsstreit - 2 - Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 19. Juli 2004 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Prof. Dr. Goette, Kraemer, Dr. Strohn und Caliebe beschlossen: Das Urteil des II. Zivilsenats vom 19. Juli 2004 wird im Tenor wie folgt berichtigt: Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 5. Dezember 2002 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß der Beklagte nicht zur Zahlung verurteilt, sondern die von dem Landgericht zugesprochene Forderung in dem Insolvenzver-fahren über das Vermögen der früheren Beklagten zur Tabelle festgestellt wird. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte. Röhricht Goette Kraemer Strohn Caliebe
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