BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 36/12 vom 15. November 2012 in de m Rechtsstreit - 2 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. November 2012 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Wöstmann, Hucke, Seiters und Dr. Remmert e instimmig beschlossen: Der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten zu 2 gegen das Teilurteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Januar 2012 - 24 U 104/10 - gemäß § 552a Satz 1 ZPO z u- rückzuweisen. Die Beklagte zu 2 erhält Geleg enheit zur Stellungnahme binnen eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses. Gründe: Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision liegen im Streitfall nicht (mehr) vor. Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich über vier Revi - sionen - ei ne davon richtete sich im Übrigen gegen das vom Berufungsgericht in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 1. Juni 2011 (2 U 59/10) - entschieden, die in den wesentlichen Vertragsbestimmungen übereinstimmend ausgestaltete Fondsgesellschaf ten betrafen (Urteil vom 24. Juli 2012 - II ZR 297/11, WM 2012, 1664 sowie Senatsurteile vom 18. Ok - tober 2012 in den Verfahren III ZR 150/11, III ZR 279/11 und III ZR 285/11). In den Urteilsgründen hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich zur Freistellung s- verpflichtung der Treugeber und zur Frage Stellung genommen, ob die Treug e- 1 - 3 - ber gegen die erhobenen Freistellungsansprüche geltend machen können, die Klägerin habe versäumt, sie über Mängel des Prospekts aufzuklären. Da in den angeführten Urteilen alle a ngesprochenen Rechtsfragen zum Nachteil der klagenden Kapitalanleger beantwortet worden sind, hat die Revis i- on auch im vorliegenden Verfahren keine Aussicht auf Erfolg. Rügen, die die Höhe des Freistellungsbetrags betreffen, werden von der Revision nicht e rh o- ben; Rechtsfehler der Vorinstanzen sind insoweit nicht erkennbar. Schlick Wöstmann Hucke Seiters Remmert Vorinstanzen: LG Aachen, Entscheidung vom 08.07.2010 - 1 O 23/10 - OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2012 - 24 U 104/10 - 2
Full & Egal Universal Law Academy