III. Zivilsenat III ZR 51/13 Schreibfehlerberichtigung Im Urteil vom 4. Dezember 2014 muss es auf Seite 14 des Urteilsabdrucks in der 4. Zeile der Rn. 25 statt " entstehen " richtig " zustehen " heißen. Karlsruhe, den 5.2.2015 Freitag, Justizamtsinspektor
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