BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 91/10 vom 6. Juni 2011 in dem Rechtsstreit - 2 - Der II. Zivilsenat des Bundesgerichts hofs hat am 6. Juni 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bergmann und die Richter Dr. Strohn, Dr. Drescher, Born und Sunder beschlossen: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der R e- vision in dem Zwischenurteil und Urteil des 5. Zivilsena ts des Oberla n desgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2010 wird verworfen, soweit sie sich gegen das Zw i schenurteil richtet. Im Übrigen wird sie zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens ei n- schließlich der durch die Nebeninter vention auf der Seite der Beklagten verursachten Kosten. Gründe: Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist nicht stat t- haft, soweit sie sich gegen das mit dem Endurteil verbundene Zwischenurteil wendet, durch das die Nebenintervention für zulässig erachtet wurde. Auch w enn die Entscheidung über die Zulassung der Nebenintervention mit dem Endurteil verbunden wird, bleibt sie insoweit ein Zwischenurteil , gegen das die (sofortige) Beschwerde (§ 71 Abs. 2 ZPO) und nicht die Revision stattfi n- 1 - 3 - det (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 1989 - II ZB 2/89, juris ; Urteil vom 10. Juli 1963 - V ZR 132/61, NJW 1963, 2027). Im Übrigen ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückzuweisen, weil keiner der im Gesetz (§ 543 Abs. 2 ZPO) vorgeseh e- nen Gründe vorliegt, nach denen d er Senat die Revision zulassen darf. Der Rechtsstreit der Parteien hat weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfo r- dert er eine Entsche i dung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung e i ner einheitlichen Rechtsprechung. Der Senat hat die Verfahrensrügen geprüft und für nicht durchgre i fend erachtet. 2 - 4 - Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO abgesehen. Bergmann Strohn Drescher Born Sunder Vorinstanzen: LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.05.2009 - 3 - 3 O 98/06 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.03.2010 - 5 U 114/09 - 3
Full & Egal Universal Law Academy