ECLI:DE:BGH:2 018:010818B1BGS324.18.0 Bundesgerichtshof Ermittlungsrichter 1 BGs 324/18 2 BJs 631/18 - 7 BESCHLUSS vom 1. August 2018 in dem Ermittlungsverfahren gegen S . H . wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a Abs. 1, Abs . 2 Nr. 3 StGB 1. Gemäß §§ 103, 105, 162, 169 Abs. 1 Satz 2 StPO wird die Durchsuchung der Person der Betroffenen ... sowie der von ihr genutzten Wohn - und Nebenräume in der ... zur Sicherstellung von Gegenständen mit DNA - fähigem Material, wie Schmut z- wäs che, Haar - oder Zahnbürsten, der Betroffenen ... angeordnet. - 2 - 2. G emäß §§ 94, 98 StPO wird a) die Beschlagnahme des aufgefundenen DNA - fähigen Materials der Betroffenen, b) gemäß §§ 81e, 81f StPO die molekulargenetische Untersuchung des bei der Durchsuch ung aufgefundenen DNA - fähigen Materials der Betroffenen , c) der Abgleich des so gewonnenen DNA - Identifizierungsmusters mit dem in den Wohnungen der Beschuldigten S . H . und Y . H . in der ... aufgefundenen Spurenmaterial sowie d) die Durchführ ung dieser Untersuchung durch den Sachverständigen Dr. B . oder einen seiner Vertreter von der zuständigen Fachdienststelle des Bundeskriminalamts Wiesbaden, ... angeordnet . Die Betroffene kann die Durchsuchung abwenden, indem sie freiwillig e i- ne Speiche lprobe abgibt. - 3 - Gründe: I. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt gegen den B e- schuldigten S . H . ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der vo r- sätzlichen Herstellung von biologischen Waffen in Tateinheit mit Vorbereitung einer s chweren staatsgefährdenden Gewalttat, der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 KrWaffKontrG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 KrWaffKontrG in Verbindung mit Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 KrWaffKontrG Teil A II 3. Buchst. b) 3.1 Buchst. d) Ziff. 4., §§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nrn. 1 und 3, Abs. 2a in Verbindung mit Abs. 1, Abs. 2 Nr 1, 129a, 129b, 22, 23 Abs. 1, 52, 53 StGB. Gegen die Ehefrau des Beschuldigten, die Beschuldigte Y . H . , wird ein Verfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur Vorbereitung einer schw e- ren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a Abs. 1, Abs. 2a, Abs. 2 Nr. 1 StGB in zwei Fällen und zur Vorber eitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a Abs. 1, Abs.