XI ZR 340/99 - XI. Zivilsenat
Karar Dilini Çevir:
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 340/99 Verkündet am: 5. Dezember 2000 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ BGB § 676 Eine Bankau skunft ist korrekt, wenn sie dem tatsächlichen Informat i - onsstand der Bank entspricht und das vorhandene Wissen bei Form u - lierung der Auskunft zutreffend umgesetzt worden ist. Eine ins einzelne gehende Angabe der zur Verfügung stehenden und berücksichtigten Informationsquellen ist nicht erforderlich. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2000 - XI ZR 340/99 - OLG München - 2 - LG München I - 3 - Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 5. Dezember 2000 durch den Vorsitzenden Richter Nobbe und die Richter Dr. Siol, Dr. Bungeroth, Dr. Müller und Dr. Wassermann für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten und die Anschlußrevision der Kläger wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Obe r - landesgerichts München vom 14. Oktober 1999 aufgeh o - ben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und En t - scheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfa h - rens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen - 4 - Tatbestand: Die Kläger verlangen von der beklagten Bank 103.801 DM Sch a - densersatz wegen einer von deren Rechtsvorgängerin erteilten ange b - lich falschen Auskunft, Zug um Zug gegen Übertragung des Gesel l - schaftsanteils an einer Immobilienfonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dem liegt im wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Die D. Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau mbH (im folgenden: D.), deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer W. Gr. war, warb als Initiatorin mit einem im August 1992 herausgegebenen Emissionsprospekt für die Beteiligung an einem als Gesellschaft bü r - gerlichen Rechts ausgestalteten geschlossenen Immobilienfonds. Der Prospekt enthielt als Seite 48 den Abdruck folgenden Schreibens der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der B.-Bank vom 23. Juli 1992 an Gr.: "Sehr geehrter Herr Gr., gerne erteilen wir Auskunft über Sie und Ihre Firma D. ... zur Vorlage bei den Gesellschaftern der G. Grundstücks-, Vermögens- und Verwaltungs-GbR ... : ´Herr Gr. steht mit uns seit über 10 Jahren in sehr ang e - nehmer und umfangreicher Geschäftsverbindung. Wir führen Konten sowohl für ihn persönlich als auch für seine Firma D. ... Geschäftskapital: DM 300.000. Geschäftsführer und Alleingesellschafter: W. Gr.. Die mit uns getätigten Umsätze erreichen eine mittlere 8 -stellige Zahl. Wir stehen mit größerem Kredit zur Ve r - fügung, der vereinbarungsgemäß bedient wird. Alle über uns gelaufenen Verpflichtungen wurden stets prompt erfüllt. Nachteiliges - auch von dritter Seite - wurde uns in keiner Weise bekannt. Herr Gr. persönlich - 5 - verfügt über umfangreichen - teilweise belasteten - I m - mobilienbesitz. Seine uns bekannten Vermögensverhältnisse sind woh l - geordnet. Eine Geschäftsverbindung kann sowohl mit Herrn Gr. persönlich als auch mit seiner Firma empfo h - len werden.´ Banküblichen Usancen zufolge erteilen wir obige Au s - kunft ohne unser Obligo." Die Kläger beteiligten sich im Oktober 1992 mit einer Einlage von 60.000 DM zuzüglich 3.000 DM Agio an der G. Grundstücks-, Verm ö - gens- und Verwaltungs GbR. Sie haben behauptet, diese Beteiligung sei im Vertrauen auf die im Prospekt wiedergegebene günstige Auskunft der B.-Bank erfolgt. Die Auskunft sei falsch gewesen. Die D. sei schon 1992 überschuldet g e - wesen. Das habe die B.-Bank gewußt, ebenso daß Gr. der D. als G e - schäftsführer einer anderen Immobilienfonds GbR ungesicherte und unverzinsliche Kredite in Höhe von 300.000 DM eingeräumt habe. Die Kläger verlangen - Zug um Zug gegen Übertragung ihres G e - sellschaftsanteils - die Rückerstattung ihrer Einlage zuzüglich Agio von insgesamt 63.000 DM und den Ersatz von Aufwendungen in Höhe von 40.801 DM. Diese seien entstanden, weil sie die Einlage durch einen Kredit der BfG finanziert hätten. Die Beklagte hat demgegenüber u.a. behauptet, die B.-Bank h a - be Gr. das Schreiben vom 23. Juli 1992 mit dem Hinweis gegeben, es nicht in einem Werbeprospekt zu veröffentlichen. Der Inhalt der ertei l - ten Auskunft sei zutreffend. Insbesondere hätten aufgrund aller der B.- Bank seinerzeit zur Verfügung stehenden Unterlagen keine Zweifel an der Bonität der D. bestanden. - 6 - Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesg e - richt hat - unter Zurückweisung der Berufung der Kläger im übrigen - die Beklagte zur Zahlung von 63.000 DM zuzüglich Zinsen verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung des Gesellschaftsanteils. Dagegen richtet sich die Revision der Beklagten, mit der sie ihren Antrag auf - vollständige - Abweisung der Klage weiterverfolgt. Die Kläger erstr e - ben mit der Anschlußrevision die Aufhebung des angefochtenen Urteils, soweit ihre Berufung zurückgewiesen worden ist. Entscheidungsgründe: Die Revision und die Anschlußrevision sind begründet. Sie fü h - ren zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. 1. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit es der Klage stattgegeben hat - im wesentlichen ausgeführt: Die Beklagte hafte den Klägern aus positiver Vertragsverletzung des zwischen der B.-Bank einerseits und Gr. und der D. andererseits geschlossenen Auskunftsvertrages. In dessen Schutzbereich seie

Üyelik Paketleri

Dünyanın en kapsamlı hukuk programları için hazır mısınız? Tüm dünyanın hukuk verilerine 9 adet programla tek bir yerden sınırsız ulaş!

Paket Özellikleri

Programların tamamı sınırsız olarak açılır. Toplam 9 program ve Fullegal AI Yapay Zekalı Hukukçu dahildir. Herhangi bir ek ücret gerektirmez.
7 gün boyunca herhangi bir ücret alınmaz ve sınırsız olarak kullanılabilir.
Veri tabanı yeni özellik güncellemeleri otomatik olarak yüklenir ve işlem gerektirmez. Tüm güncellemeler pakete dahildir.
Ek kullanıcılarda paket fiyatı üzerinden % 30 indirim sağlanır. Çalışanların hesaplarına tanımlanabilir ve kullanıcısı değiştirilebilir.
Sınırsız Destek Talebine anlık olarak dönüş sağlanır.
Paket otomatik olarak aylık yenilenir. Otomatik yenilenme özelliğinin iptal işlemi tek butonla istenilen zamanda yapılabilir. İptalden sonra kalan zaman kullanılabilir.
Sadece kredi kartları ile işlem yapılabilir. Banka kartı (debit kart) kullanılamaz.

Tüm Programlar Aylık Paket

9 Program + Full&Egal AI
Ek Kullanıcılarda %30 İndirim
Sınırsız Destek
350 TL
199 TL/AY
Kazancınız ₺151
Ücretsiz Aboneliği Başlat